Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 20/1501 · S. 29

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Zu § 1a in Verbindung mit den Ermächtigungsgrundlagen im Energiesicherungsgesetz
Es wird eine digitale Plattform für Erdgas errichtet und betrieben, die sowohl die Zuteilung der Gasmengen nach
der EU-Verordnung 2017/1938 als auch im Krisenfall nach EnSiG durch die Bundesnetzagentur vollzieht. Dies
stellt eine dauerhafte Aufgabe dar, da sie in Vorbereitung solcher Krisenfälle vor der Feststellung eines solchen
wahrgenommen wird.
Die Plattform wird vom Marktgebietsverantwortlichen errichtet und technisch betrieben. Hierfür wird nach An­
gaben des Marktgebietsverantwortlichen ein einmaliger Erfüllungsaufwand von etwa 750.000 Euro geschätzt. Die
jährlichen Wartungs- und Personalkosten für den technischen Betrieb werden mit 350.000 Euro angenommen.
Grundsätzlich haben die betroffenen Marktteilnehmer zur Durchführung der SoS-Verordnung ihre Daten bereit­
zustellen. In einem vergleichenden Ansatz werden für die Kostenschätzung vorhandene Daten des Statistischen
Bundesamtes herangezogen. Danach wurden für Antworten von Unternehmen über eine Internetplattform bei
Auskunftsverlangen vom Bundeskartellamt ein Zeitaufwand von 1.646 Minuten im Einzelfall (rund 28 Stunden)
hinterlegt (Quelle: ondea.de, ID-IP 2012041909112611). Dieser Aufwand wird übernommen. Gemäß GasSV sind
zur Bewältigung der Solidaritätsersuchen Informationen wie bspw. Unternehmensdaten, Gasmengen, Preise und
Identifikationsparameter anzugeben.
Dieser Aufwand würde bei Lohnkosten von 59,90 Euro/h einen Einzelaufwand von rund 1.700 Euro bewirken.
Bei angenommenen 4.000 Unternehmen (3.000 Letztverbraucher größer als 10 MWh/h und 1.000 Netzbetreiber)
entstehen hier jährliche Kosten von etwa 6,7 Mio. Euro.
Da diese Kosten in Durchführung der EU-Verordnung 2017/1938 entstehen, unterfallen diese nicht der „O

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.989 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/1501 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/1501, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.697–102.686 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert fe2f349400806004….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP