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Artikel 1 · BT-Drs. 20/1413 · S. 8
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Folgeänderung zur Anfügung des § 84. Zu Nummer 2 § 84 Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ für die 20. Legislaturperiode sieht die Einführung eines Bürger- geldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte ge- setzliche Neuregelung der Sanktionen erfolgen. Als Zwischenschritt werden die Sanktionen bei Pflichtverletzun- gen des § 31 SGB II befristet bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt. Durch die Aussetzung der Sanktionsvorschrift nach § 31a SGB II können im Zeitraum des Moratoriums keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II festgestellt werden. Minderungen, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens festgestellt werden, sind ab dem Inkrafttreten aufzuheben. Zuweisungen in arbeitsmarktpoliti- sche Maßnahmen, die über den Zeitraum des Moratoriums hinausgehen, erfolgen auch im Zeitraum des Sankti- onsmoratoriums weiterhin mit Hinweis auf die Rechtsfolgen, die eintreten können, wenn die Mitwirkungspflich- ten nach Ablauf des Moratoriums verletzt werden.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1413, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 12.800–13.866 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 079a69fc9ac63792….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP