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Artikel 2 · BT-Drs. 20/1411 · S. 18

Zu Artikel 2 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)
Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Rehabilitanden ein Übergangsgeld. Die
Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt (§§ 66, 67 SGB IX) oder
nach einem fiktiven Arbeitsentgelt (§ 68 SGB IX). Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens wird
in Anlehnung an § 152 SGB III bei § 68 SGB IX eine fiktive Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Über-
gangsgeldes zugrunde gelegt, die ein fiktives Arbeitsentgelt abhängig von Qualifikation und dem entsprechenden
Prozentsatz der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) bestimmt (vgl. BT-Drs. 18/9522, S. 258).
Die Regelungen zur fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes finden Anwendung, wenn die Berechnung nach
den §§ 66 und 67 SGB IX zu einem geringeren Betrag führt, Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nicht erzielt
worden ist oder der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistungen länger als drei Jahre zurück-
liegt. In diesem Fall ist für die Berechnung des Übergangsgeldes nicht mehr auf ein in der Vergangenheit erzieltes
Entgelt zurückzugreifen, sondern ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, welches nach § 68 SGB IX zu
berechnen ist. Die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts erfolgt anhand von insgesamt vier Qualifikationsgrup-
pen, denen jeweils ein an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppeltes Entgelt zugeordnet ist. Die Ände-
rung stellt sicher, dass bei der Berechnung des Übergangsgeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird,
das unter Berücksichtigung des jeweils geltenden allgemeinen Mindestlohns festgesetzt wird.
In Anlehnung an § 152 SGB III in Verbindung mit § 151 Absatz 5 Satz 3 SGB III wird für die Berechnung des
konkreten fiktiven kalendertägli

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.319 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1411, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.889–51.208 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert bb83ac0123ade8f4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP