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Artikel 6 · BT-Drs. 20/1408 · S. 28

Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 6 (Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Die Regelungen zur fiktiven Bemessung des Arbeitslosengeldes finden Anwendung, wenn innerhalb des maß-
geblichen Bemessungsrahmens kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeits-
entgelt festgestellt werden kann. In diesem Fall ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht mehr auf ein
in der Vergangenheit erzieltes Entgelt zurückzugreifen, sondern ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das
künftig in einer neuen Beschäftigung erzielt werden kann. Dieses fiktive Arbeitsentgelt richtet sich nach insge-
samt vier Qualifikationsgruppen, denen jeweils ein an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppeltes Ent-
gelt zugeordnet ist. Die Änderung stellt sicher, dass bei der fiktiven Bemessung mindestens ein Arbeitsentgelt
zugrunde zu legen ist, das sich unter Berücksichtigung des jeweils geltenden allgemeinen Mindestlohns ergibt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode               – 29 –                         Drucksache 20/1408


Für die Ermittlung des konkreten fiktiven kalendertäglichen Bemessungsentgelts wird dabei, der pauschalieren-
den Zielsetzung der fiktiven Bemessung entsprechend, die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit berücksichtigt, die
für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes gilt (vergleiche § 151 Absatz 5 Satz 3).
Die Regelung ist auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld anzuwenden, die ab dem 1. Oktober 2022 neu entstehen. In
anderen Fällen verbleibt es dem Grundsatz gemäß, dass eine Leistungsbemessung bei Entstehung des Anspruchs
erfolgt, bei dem bisherigen Bemessungsentgelt.

Zu Nummer 2
Folgeänderung zur Neuregelung in § 20 Absatz 2a des Vierten Buches.

Zu Nummer 3
Folgeänderung zu der in § 20 Absatz 2a Satz 6 des Vierten Bu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.015 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1408, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.133–95.148 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9c632db9bcc239ec….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP