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Artikel 1 · BT-Drs. 20/1408 · S. 27

Zu Artikel 1 (Änderung des Mindestlohngesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Mindestlohngesetzes)
Zu Nummer 1
Der gesetzliche Mindestlohn wird einmalig per Gesetz ab dem 1. Oktober 2022 auf brutto 12 Euro je Zeitstunde
erhöht. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommis-
sion.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Mindestlohnkommission hat zum 30. Juni 2023 über die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu
beschließen. Der Beschluss kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2024
verbindlich gemacht werden. Die darauffolgenden Anpassungsentscheidungen erfolgen im Anpassungsrhythmus
des § 9 Absatz 1 Satz 2 MiLoG von zwei Jahren.

Zu Buchstabe b
Redaktionelle Änderung.

BT-Drs. 20/1408 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/1408, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.904–85.614 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9c632db9bcc239ec….

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