Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/1408 · S. 27
Zu Artikel 1 (Änderung des Mindestlohngesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Mindestlohngesetzes) Zu Nummer 1 Der gesetzliche Mindestlohn wird einmalig per Gesetz ab dem 1. Oktober 2022 auf brutto 12 Euro je Zeitstunde erhöht. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommis- sion. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Mindestlohnkommission hat zum 30. Juni 2023 über die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. Der Beschluss kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 verbindlich gemacht werden. Die darauffolgenden Anpassungsentscheidungen erfolgen im Anpassungsrhythmus des § 9 Absatz 1 Satz 2 MiLoG von zwei Jahren. Zu Buchstabe b Redaktionelle Änderung.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1408, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.904–85.614 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9c632db9bcc239ec….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP