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Artikel 2 · BT-Drs. 17/1395 · S. 8

Zu Artikel 2 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Durch Artikel 15 der Richtlinie 2003/59/EG wurde zwi-
schenzeitlich der Artikel 5 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung
(EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben.
Zu Nummer 2 (§ 4 Absatz 1)
Durch Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Ar-
tikel 15 der Richtlinie 2003/59/EG wurde die Verordnung
(EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben.
Zu Nummer 3 (§ 8 Absatz 1)
Durch Artikel 15 der Richtlinie 2003/59/EG wurde zwi-
schenzeitlich der Artikel 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung
(EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben.
Zu Nummer 4 (§ 8a Absatz 1 und 2)
Anpassung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes an die ge-
änderte Grundbestimmung.
Zu Nummer 5 (§ 9 Absatz 1)
Artikel 6 der Richtlinie 2006/22/EG schreibt vor, dass bei
Kontrollen auf dem Betriebsgelände die bisherigen Erfah-
rungen mit den verschiedenen Beförderungsarten und Unter-
nehmenstypen zu berücksichtigen sind. Insbesondere sind
Betriebskontrollen durchzuführen, wenn schwere Verstöße
bei Straßenkontrollen festgestellt werden. Weiterhin haben
die Mitgliedstaaten ein System zur Risikoeinstufung zu er-
richten. Um diesen Forderungen gerecht zu werden, muss si-
chergestellt sein, dass Informationen aus Betriebs- und Stra-
ßenkontrollen über begangene Ordnungswidrigkeiten bei der
für den Betrieb zuständigen Behörde hinsichtlich der Risiko-
einstufung verarbeitet werden können. Hierauf haben auch
die mit der Konzeption des deutschen Risikoeinstufungssys-
tems befassten Länder hingewiesen. Durch die Regelung der
örtlichen Zuständigkeit in Satz 1 wird sichergestellt, dass in
der Mehrzahl der Fälle die Verfolgung der Ordnungswidrig-
keiten jeweils durch die Behörde erfolgt, die auch für Be-
triebskontrollen zuständig ist. Die Formulierung „im Unter-
nehmen“ geht dabei vom Unternehmen im rechtlic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.834 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1395, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.784–16.618 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 4b098dde94100e1f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP