Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/1395 · S. 8
Zu Artikel 2 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Fahrpersonalgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2) Durch Artikel 15 der Richtlinie 2003/59/EG wurde zwi- schenzeitlich der Artikel 5 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben. Zu Nummer 2 (§ 4 Absatz 1) Durch Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Ar- tikel 15 der Richtlinie 2003/59/EG wurde die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben. Zu Nummer 3 (§ 8 Absatz 1) Durch Artikel 15 der Richtlinie 2003/59/EG wurde zwi- schenzeitlich der Artikel 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben. Zu Nummer 4 (§ 8a Absatz 1 und 2) Anpassung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes an die ge- änderte Grundbestimmung. Zu Nummer 5 (§ 9 Absatz 1) Artikel 6 der Richtlinie 2006/22/EG schreibt vor, dass bei Kontrollen auf dem Betriebsgelände die bisherigen Erfah- rungen mit den verschiedenen Beförderungsarten und Unter- nehmenstypen zu berücksichtigen sind. Insbesondere sind Betriebskontrollen durchzuführen, wenn schwere Verstöße bei Straßenkontrollen festgestellt werden. Weiterhin haben die Mitgliedstaaten ein System zur Risikoeinstufung zu er- richten. Um diesen Forderungen gerecht zu werden, muss si- chergestellt sein, dass Informationen aus Betriebs- und Stra- ßenkontrollen über begangene Ordnungswidrigkeiten bei der für den Betrieb zuständigen Behörde hinsichtlich der Risiko- einstufung verarbeitet werden können. Hierauf haben auch die mit der Konzeption des deutschen Risikoeinstufungssys- tems befassten Länder hingewiesen. Durch die Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Satz 1 wird sichergestellt, dass in der Mehrzahl der Fälle die Verfolgung der Ordnungswidrig- keiten jeweils durch die Behörde erfolgt, die auch für Be- triebskontrollen zuständig ist. Die Formulierung „im Unter- nehmen“ geht dabei vom Unternehmen im rechtlic
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.834 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/1395, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.784–16.618 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 4b098dde94100e1f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP