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Artikel 10 · BT-Drs. 17/1393 · S. 20

Zu Artikel 10 (Änderung des Umweltauditgesetzes)

Zu Artikel 10 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Zu Nummer 1
§ 10a regelt die Anerkennung ausländischer Unterlagen und
Bescheinigungen und legt entsprechend den Vorgaben des
Artikel 13 Absatz 3 der Europäischen Dienstleistungsrichtli-
nie Bearbeitungsfristen für die Prüfung des Zulassungsan-
trags fest. Eine Genehmigungsfiktion kommt nicht in Be-
tracht, da aus Gründen des Umweltschutzes nur die Durch-
führung einer Prüfung sicherstellt, dass der Antragsteller
über die notwendigen Qualifikationen – etwa Kenntnis neue-
rer Rechtsentwicklungen im Umweltrecht – verfügt.
Nach § 10a Absatz 1 Satz 2 kann die Behörde verlangen, dass
die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deut-
scher Übersetzung vorgelegt werden. Es ist nach Artikel 5
Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie 2006/123/EG nur zulässig, für
Kopien und Übersetzungen eine Beglaubigung zu verlangen,
wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies erfor-
dern. Der Schutz der Umweltgüter stellt einen solchen zwin-
genden Grund des Allgemeininteresses dar. Das Funktionie-
ren des europarechtlich vorgegebenen Gemeinschaftssystem
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
(EMAS) muss durch unabhängige, zuverlässige und fach-
kundige Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisatio-
nen sichergestellt werden. Den Umweltgutachterorganisa-
tionen kommt dabei als nichtstaatliche Überprüfungsinstanz
eine tragende Rolle zu. Dementsprechend ist es zwingend
erforderlich, die Kriterien für die Zulassungen als Umwelt-
gutachterorganisationen hinreichend sicherstellen zu kön-
nen. Es entspricht daher zwingenden Gründen des Allge-
meininteresses, dass die zuständige Behörde nach pflichtge-
mäßem Ermessen Beglaubigungen von Kopien und Überset-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1393
zungen ve

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.162 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/1393, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.192–94.354 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert d6b2696090255cf3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP