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Artikel 10 · BT-Drs. 17/1393 · S. 20
Zu Artikel 10 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Zu Artikel 10 (Änderung des Umweltauditgesetzes) Zu Nummer 1 § 10a regelt die Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen und legt entsprechend den Vorgaben des Artikel 13 Absatz 3 der Europäischen Dienstleistungsrichtli- nie Bearbeitungsfristen für die Prüfung des Zulassungsan- trags fest. Eine Genehmigungsfiktion kommt nicht in Be- tracht, da aus Gründen des Umweltschutzes nur die Durch- führung einer Prüfung sicherstellt, dass der Antragsteller über die notwendigen Qualifikationen – etwa Kenntnis neue- rer Rechtsentwicklungen im Umweltrecht – verfügt. Nach § 10a Absatz 1 Satz 2 kann die Behörde verlangen, dass die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deut- scher Übersetzung vorgelegt werden. Es ist nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie 2006/123/EG nur zulässig, für Kopien und Übersetzungen eine Beglaubigung zu verlangen, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies erfor- dern. Der Schutz der Umweltgüter stellt einen solchen zwin- genden Grund des Allgemeininteresses dar. Das Funktionie- ren des europarechtlich vorgegebenen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) muss durch unabhängige, zuverlässige und fach- kundige Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisatio- nen sichergestellt werden. Den Umweltgutachterorganisa- tionen kommt dabei als nichtstaatliche Überprüfungsinstanz eine tragende Rolle zu. Dementsprechend ist es zwingend erforderlich, die Kriterien für die Zulassungen als Umwelt- gutachterorganisationen hinreichend sicherstellen zu kön- nen. Es entspricht daher zwingenden Gründen des Allge- meininteresses, dass die zuständige Behörde nach pflichtge- mäßem Ermessen Beglaubigungen von Kopien und Überset- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1393 zungen ve
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.162 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/1393, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.192–94.354 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert d6b2696090255cf3….
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