Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/1393 · S. 15
Zu Artikel 1 (Änderung des Abwasserabgabenge-
Zu Artikel 1 (Änderung des Abwasserabgabenge- setzes) Der neue Halbsatz 2 stellt sicher, dass die staatliche Anerken- nung von Stellen im ersten Halbsatz des § 4 Absatz 4 Satz 1 dem Diskriminierungsverbot der Richtlinie 2006/123/EG entspricht. Bei der staatlichen Anerkennung handelt es sich um eine Genehmigungsregelung bzw. Genehmigungspflicht, die nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a bzw. nach Arti- kel 16 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/123/EG nur zulässig sind, wenn sie keine Diskriminierung der Dienstleistungserbringer auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit oder des Ortes ihrer Niederlassung bewirken. Der neue Halbsatz schließt eine derartige Dis- kriminierung aus. Da es sich bei § 4 Absatz 4 Satz 1 um eine Rahmenregelung handelt, die lediglich ein Genehmigungser- fordernis begründet, das Verfahren der Anerkennung jedoch nicht regelt, bleibt die Umsetzung der Vorgaben nach den Artikeln 10 bis 13 der Richtlinie 2006/123/EG dem Landes- recht vorbehalten.
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Herkunft
BT-Drs. 17/1393, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.281–57.284 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert d6b2696090255cf3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP