Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 20/1111 · S. 24
Zu Artikel 6 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)
Zu Artikel 6 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung) Zu Nummer 1 § 36 Absatz 3 Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe weiterhin vor zusätzliche Anforderun- gen. Denn sie unterstützen Unternehmer nicht nur bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten, sondern auch bei der Inanspruchnahme steuerlicher Erleichterungen und bei der Beantragung unter anderem von Corona-Hilfsleis- tungen des Bundes und der Länder. Die durch Artikel 6 des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs- richtlinie vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035) getroffenen Ausnahmeregelungen zu den § 109 Absatz 2, § 149 Absatz 3 und 4 und § 152 Absatz 2 und § 233a Absatz 2 AO für den Besteuerungszeitraum 2020 werden wegen der andauernden zusätzlichen Belastungen der Angehörigen der steuerberatenden Berufe noch einmal um drei Monate auf nunmehr insgesamt sechs Monate verlängert. Zu Nummer 2 § 36 Absatz 4 und 5 – neu – In Folge der erneuten Verlängerung der Ausnahmeregelungen zu den § 109 Absatz 2, § 149 Absatz 3 und 4, § 152 Absatz 2 und § 233a Absatz 2 AO für den Besteuerungszeitraum 2020 durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a werden insbesondere die Erklärungsfristen und die zinsfreie Karenzzeit auch für die Folgejahre angemessen ver- längert. Hierdurch sollen die für die Besteuerungszeiträume 2019 und 2020 gesetzlich gewährten Fristverlänge- rungen für durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellte Steuer- und Feststellungserklärungen sukzes- sive abgebaut werden. Da auch viele nicht beratene Steuerpflichtige durch die Corona-Pandemie weiterhin belastet sind, werden in die- sem Zuge auch die Erklärungsfristen für nicht beratene Steuerpflichtige für die Besteuerungszeiträume 2021 und 2022 – jedoch in geringerem Umfang – erneut verlängert. § 36 Absatz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.742 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1111, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.679–66.421 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert 28980aab11efbfd0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP