Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 20/1110 · S. 35
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift des § 282 an die Überschrift des § 282 angepasst, die nach Nummer 4 Buchstabe a dieses Entwurfs geändert werden soll. Zu Nummer 2 (§ 158a Absatz 2 Satz 2 FamFG-E) § 158a Absatz 2 FamFG regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Person für die Aufgaben als Verfahrens- beistand persönlich geeignet ist. Danach darf eine Person nicht zum Verfahrensbeistand bestellt werden, wenn sie rechtskräftig wegen einer der in § 158a Absatz 2 Satz 2 FamFG benannten Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit eines Kindes oder Jugendlichen verurteilt wurde. Im Katalog der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs soll der mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) eingeführte Straftatbestand des § 184l StGB – Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild – er- gänzt werden. Bei dieser Ergänzung handelt es sich um die Korrektur eines Redaktionsversehens. Gleichzeitig soll die Ersetzung des Wortes „stets“ durch „insbesondere“ in § 158a Absatz 2 Satz 2 FamFG-E verdeutlichen, dass es sich bei der Aufzählung der genannten Straftatbestände nicht um eine abschließende han- delt. Hierdurch wird klargestellt, dass auch rechtkräftige Verurteilungen wegen anderer Straftaten den Grund da- für bilden können, dass das Gericht die persönliche Eignung einer Person als Verfahrensbeistand verneint. Drucksache 20/1110 – 36 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Zu Nummer 3 (§ 15
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.613 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1110, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.027–129.640 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 062eadb03723903e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP