Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/1110 · S. 33
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung)
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) Es handelt sich um eine begriffliche Bereinigung, da eine Vormundschaftsbehörde nicht mehr existiert. Eine in- haltliche Änderung ist mit der Anpassung nicht verbunden, da auch bislang durch § 6 Absatz 3 ZVG sowohl Mündel als auch Betreute mit Einwilligungsvorbehalt erfasst wurden, und der Begriff „Vormundschaftsbehörde“ als Familien- oder Betreuungsgericht ausgelegt wurde.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1110, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 105.870–106.339 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 062eadb03723903e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP