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Artikel 2 · BT-Drs. 20/1025 · S. 12

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 41 Absatz 6)
Die Vorschrift wurde ursprünglich zur Erleichterung einer unveränderten Weitergabe umsatzsteuerrechtlicher
Mehr- oder Minderbelastungen durch die Energielieferanten eingeführt. Die jetzige Ergänzung der Vorschrift
erweitert den Anwendungsbereich auf eine unveränderte Weitergabe von Minderbelastungen, die sich aus einer
Absenkung des Saldos der Kostenbelastungen im Sinne des § 40 Absatz 3 Nummer 3 ergeben. Die Ergänzung
gibt vor, dass eine Absenkung des Strompreises durch eine unveränderte Weitergabe von Minderbelastungen aus
den erfassten sogenannten staatlich veranlassten Preisbestandteilen durch die Energielieferanten im Interesse der
Letztverbraucher sofort und ohne Hemmnisse durch bürokratische Lasten möglich sein soll. § 40 Absatz 3 Num-
mer 3 umfasst die EEG-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 Strom-
NEV und nach § 18 AbLaV. Sofern das Saldo der genannten Umlagen und Aufschläge sinkt und der Strompreis
des Lieferanten tagesscharf zur Absenkung dieses Kostenbestandteils um exakt den Absenkungsbetrag abgesenkt
wird, bedarf dies insbesondere keiner vorherigen Unterrichtung des Kunden. Dies betrifft auch die Absenkung
der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Da von den erfassten Umlagen und Aufschlägen sich zum 1. Juli 2022 allein
die EEG-Umlage ändern wird, ermöglicht die Änderung eine unveränderte Weitergabe der Absenkung der EEG-
Umlage auf null. Zugleich schafft die Ergänzung eine Grundlage dafür, dass auch im Falle künftiger Absenkungen
dieser für den Lieferanten nicht beeinflussbaren Kostenbestandteile eine unbürokratische Weitergabe an dessen
Kunden möglich ist.
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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.613 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 20/1025, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.380–55.993 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9289462512bd83e5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP