Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/1025 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 Nummer 44a) Nach dem neuen Halbsatz in § 3 Nummer 44a EEG 2021 gelten alle Strommengen, die im Kalenderjahr 2022 verbraucht werden, als umlagepflichtige Strommengen, unabhängig davon, ob im ersten Halbjahr des Kalender- jahres 2022 eine EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh oder im zweiten Halbjahr eine EEG-Umlage von 0 Cent Drucksache 20/1025 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode tatsächlich erhoben wird. Dadurch sollen Berechnungsschwierigkeiten und etwaige Verzerrungen bei der Ermitt- lung der Stromkostenintensität im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung, die sich aus einer Umlageab- schaffung ab dem 1. Juli 2022 ergeben, vermieden werden. Auch Antragstellungen von neu gegründeten Unter- nehmen sollen hiermit erleichtert werden. Zu Nummer 2 (§ 60) Mit § 60 Absatz 1a Satz 1 EEG 2021 wird die EEG-Umlage bereits kurzfristig zum 1. Juli 2022 abgeschafft. Mit der außerplanmäßigen gesetzlichen Absenkung der EEG-Umlage auf null sollen Letztverbraucher angesichts der derzeit vorherrschenden hohen Strompreise entlastet werden. § 60 Absatz 1a Satz 2 EEG 2021 stellt klar, dass Unternehmen, die der Besonderen Ausgleichsregelung unterliegen, auch keine Mindestumlage zahlen müssen, wenn die Umlage im zweiten Halbjahr 2022 null beträgt. Bei den Übertragungsnetzbetreibern entstehen durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null Einnahmeausfälle in Höhe der für die Monate Juli bis Dezember 2022 angesetzten EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh. Die Einnah- meausfälle, die den Übertragungsnetzbetreibern durch das sofortige Absenken der EEG-Umlage entstehen, wer- den als verringerte Einnahmen in den EEG-Ausgleichsmechanismus eingestellt. Gleichzeitig werden über das EEG-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.634 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1025, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.746–35.380 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9289462512bd83e5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP