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Artikel 1 · BT-Drs. 20/993 · S. 15
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Die Inhaltsangabe ist zu ändern, um die Ersetzung des § 158 GewO abzubilden. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Redaktionelle Änderung der Überschrift. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2666) wurde das BAFA als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMWi zur Registerbehörde be- stimmt. Die Aufgabenzuweisung an das BAFA ergab sich aus der fachlichen Zuständigkeit des BMWi für das Bewachungsgewerbe und ist an diesen Sachzusammenhang gekoppelt. Mit der Verwaltungsvereinbarung zwi- schen dem BMI und dem BMWi über die Übernahme der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom 8. Juni Drucksache 20/993 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 2020 ist die Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe vom BMWi auf das BMI übertragen worden. Die Aufgabe der Registerbehörde ist wegen des Sachzusammenhangs zur ministeriellen Zuständigkeit in den Geschäftsbereich des BMI zu übertragen. Neue Registerbehörde für das Bewacherregister wird das StBA als nachgeordnete Be- hörde im Geschäftsbereich des BMI. Im StBA besteht Expertise und Erfahrung in der Verarbeitung, Speicherung und Verwaltung von personenbezogenen Daten, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben. Das StBA eignet sich als Registerbehörde, da das StBA vollumfängliche Erfahrung mit Aufbau und Betrieb von Registern und mit der Implementierung von komplexen IT-Strukturen hat. Darüber hinaus hat das StBA vertiefte Expertise und Erfah- rung als Datenanbieter für Verwaltungszwecke, im Direktkontakt mit Unternehmen und bietet Synergieeffekte mit Blick auf die zukünftige Rolle in der Registerlandschaft. Die Fachaufsicht über das StBA führt das BMI. Zu D
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.172 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/993, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.692–44.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert e8de4d5f66f84a9d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP