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Artikel 2 · BT-Drs. 20/959 · S. 12

Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zu Nummer 1 Buchstabe b.

Zu Buchstabe b
Mit der Regelung wird das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, die Möglichkeit der Inanspruchnahme
von Kinderkrankengeld auch ohne Vorliegen einer Erkrankung des Kindes längstens bis zum 23. September 2022
zu verlängern, um angesichts einer fortbestehenden pandemischen Sondersituation sicherzustellen, dass – bei
Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Erkrankung des Kindes –
über den 19. März 2022 hinaus der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen eine Kinderbetreuung zu Hause
erforderlich wird, weil die Schule, die Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Horte,
Kindertagespflegestelle) oder die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist bzw. für die
Klasse oder Gruppe pandemiebedingt ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde oder die Präsenzpflicht im Un-
terricht ausgesetzt ist beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Von dieser
Verordnungsermächtigung kann das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesmi-
nisterium der Finanzen Gebrauch machen, wenn es im Hinblick auf eine fortbestehende pandemische Sondersi-
tuation erforderlich erscheint. Da es sich um Ansprüche nach Absatz 1 handelt, gelten die Absätze 3 und 5 ent-
sprechend. Die Schließung der Schule, der Einrichtung zur Betreuung von Kindern oder der Einrichtung für Men-
schen mit Behinderungen, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung
der Präsenzpflicht in einer Schule, die Einschränkung des Zugangs zum Kinderbetreuungsangebot oder das Vor-
liegen einer behördlichen Empfehlung, vom Bes

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.757 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/959, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.263–42.020 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 3088a365433e8584….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP