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Artikel 1 · BT-Drs. 20/958 · S. 15

Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt es sich um redaktionelle Folgeänderungen in der Inhaltsübersicht des Gesetzes.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a und Buchstabe b
Es handelt sich um Folgeänderungen zu den Änderungen in § 22a.

Zu Buchstabe c
Bisher bestand eine Verpflichtung voll- und teilstationärer Pflegeeinrichtungen gemäß § 28b Absatz 3 Satz 7 IfSG
der zuständigen Behörde (i. d. R. örtl. Gesundheitsamt) monatlich Angaben zum Anteil der Personen (sowohl
Beschäftigte wie Pflegebedürftige), die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, zu übermitteln. Diese
Verpflichtung wird aufgrund des engen Sachzusammenhangs mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in § 20a
überführt und das Verfahren wird geändert. Es soll nunmehr eine monatliche Übermittlung der für ein Impfquo-
ten-Monitoring notwendigen Daten an das RKI ersetzt. Das RKI wird durch diese Regelung dafür ermächtigt.
Durch die direkte Übermittlung an das RKI sollen die Gesundheitsämter entlastet werden, das bereits bestehenden
Verfahren der freiwilligen Erhebung des RKI, die nach einem einheitlichen Standard und mit Hilfe einer handels-
üblichen Online-Befragungssoftware erfolgt, kann hierfür genutzt werden. Doppelerhebungen sollen vermieden
werden. Die erfassten Daten sollten nach Ländern und Landkreisen aufgeschlüsselt werden können, damit die
Länder dadurch eine Rückmeldung des Impffortschritts erhalten.
Ergänzende Regelungen werden im SGB XI getroffen.

Zu Buchstabe d
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung in Buchstabe c.
Drucksache 20/958                                     – 16 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Zu Nummer 3
§ 22 Absatz 5 bis 7 werden in § 22a überführt, da dort die Kriterien für die Impf-, Genesenen- und Testnachwei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.683 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/958, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.297–68.980 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c8d3626249e41239….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP