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Artikel 3 · BT-Drs. 20/688 · S. 13

Zu Artikel 3 (Änderung des Familienpflegezeitgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Familienpflegezeitgesetzes)
Zu Nummer 1
Aufgrund der aktuell vorherrschenden hoch ansteckenden Omikron-Variante setzt sich das Infektionsgeschehen
fort. Zur Abwehr einer Gefahr sozialer und wirtschaftlicher Härte für besonders von der COVID-19-Pandemie
beruflich betroffene Gruppen werden deshalb auf Antrag im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2022 auch
weiterhin Kalendermonate bei der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts durch das Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben außer Betracht gelassen, in denen das Einkommen, zum Beispiel
infolge von Kurzarbeit, abgesenkt war. Der Zusammenhang des geringeren Arbeitsentgelts mit der COVID-19-
Pandemie wird weiterhin vermutet.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Verkürzung der Ankündigungsfrist auf zehn Arbeitstage in Textform wird verlängert und gilt für Familien­
pflegezeiten, die spätestens am 1. Juni 2022 beginnen.

Zu Buchstabe b
Verlängert wird die Regelung in Absatz 3, wonach die oder der Beschäftigte das Recht hat, mit Zustimmung des
Arbeitgebers Familienpflegezeit nach einer beendeten Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Freistel­
lungen unmittelbar aneinander anschließen müssen. Die Familienpflegezeit kann längstens bis zum Ablauf des
30. Juni 2022 in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt auch für die Inanspruchnahme der Pflegezeit oder
Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes nach einer Familienpflegezeit gemäß Ab­
satz 4. Auch hier muss die Pflegezeit spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2022 enden.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit für die Pflege oder Betreuung desselben nahen
Angehörigen, auch wenn eine bereits in Anspruch genommene Familienpflegezeit beendet ist, wird verlängert.
Die Familienpfl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.868 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/688, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.520–38.388 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cbb594d5aec4a3f7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP