Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 20/688 · S. 13
Zu Artikel 3 (Änderung des Familienpflegezeitgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Familienpflegezeitgesetzes) Zu Nummer 1 Aufgrund der aktuell vorherrschenden hoch ansteckenden Omikron-Variante setzt sich das Infektionsgeschehen fort. Zur Abwehr einer Gefahr sozialer und wirtschaftlicher Härte für besonders von der COVID-19-Pandemie beruflich betroffene Gruppen werden deshalb auf Antrag im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2022 auch weiterhin Kalendermonate bei der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben außer Betracht gelassen, in denen das Einkommen, zum Beispiel infolge von Kurzarbeit, abgesenkt war. Der Zusammenhang des geringeren Arbeitsentgelts mit der COVID-19- Pandemie wird weiterhin vermutet. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Verkürzung der Ankündigungsfrist auf zehn Arbeitstage in Textform wird verlängert und gilt für Familien pflegezeiten, die spätestens am 1. Juni 2022 beginnen. Zu Buchstabe b Verlängert wird die Regelung in Absatz 3, wonach die oder der Beschäftigte das Recht hat, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit nach einer beendeten Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Freistel lungen unmittelbar aneinander anschließen müssen. Die Familienpflegezeit kann längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt auch für die Inanspruchnahme der Pflegezeit oder Freistellung nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes nach einer Familienpflegezeit gemäß Ab satz 4. Auch hier muss die Pflegezeit spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2022 enden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit für die Pflege oder Betreuung desselben nahen Angehörigen, auch wenn eine bereits in Anspruch genommene Familienpflegezeit beendet ist, wird verlängert. Die Familienpfl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.868 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/688, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.520–38.388 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cbb594d5aec4a3f7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP