Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 17/1293 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Haftungshöchstgrenze für die Nichtverschuldenshaftung
bei Personenschäden wird von 100 000 SZR auf 113 100 SZR
angehoben. Damit wird die Erhöhung dieser Haftungshöchst-
grenze auf völkerrechtlicher Ebene (Artikel 21 Absatz 1 des
Montrealer Übereinkommens) und auf gemeinschaftsrecht-
licher Ebene (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 2027/97 in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 des
Montrealer Übereinkommens) für die Sachverhalte nach-
vollzogen, die noch unter das nationale Recht fallen.
Die Mindestdeckung für die dem nationalen Recht unterfal-
lende obligatorische Haftpflichtversicherung nach § 4 Ab-
satz 1 MontÜG und den §§ 50 und 51 LuftVG in Verbindung
mit § 103 Absatz 2 Satz 1 LuftVZO bleibt unverändert bei
250 000 SZR. Sie wird künftig statt einer auf 100 000 SZR
begrenzten Nichtverschuldenshaftung eine auf 113 100 SZR
begrenzte Nichtverschuldenshaftung nach Artikel 17 Ab-
satz 1, Artikel 21 des Montrealer Übereinkommens oder § 45
LuftVG und im Übrigen die Verschuldenshaftung nach die-
sen Vorschriften decken.
Drucksache 17/1293 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Die Regelung ist eine Folgeänderung der Anpassung der
Haftungshöchstgrenze nach § 45 Absatz 2 LuftVG für die
Verteilung unter mehreren Anspruchstellern bei Erschöpfen
der Haftungshöchstgrenze.
Zu Nummer 2
Die Haftungshöchstgrenze für die Haftung wegen verspäte-
ter Beförderung eines Fluggastes wird von 4 150 SZR auf
4 694 SZR angehoben. Damit wird die Erhöhung dieser Haf-
tungshöchstgrenze auf völkerrechtlicher Ebene (Artikel 22
Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens) für die Sachver-
halte nachvollzogen, die noch unter das nationale Recht fal-
len.
Die Mindestdeckung für die dem nationalen Recht unterfal-
lende obligatorische Haft

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.795 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/1293 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/1293, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.222–20.017 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert d4752e5d5a007e1e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP