Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/1293 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Haftungshöchstgrenze für die Nichtverschuldenshaftung bei Personenschäden wird von 100 000 SZR auf 113 100 SZR angehoben. Damit wird die Erhöhung dieser Haftungshöchst- grenze auf völkerrechtlicher Ebene (Artikel 21 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens) und auf gemeinschaftsrecht- licher Ebene (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens) für die Sachverhalte nach- vollzogen, die noch unter das nationale Recht fallen. Die Mindestdeckung für die dem nationalen Recht unterfal- lende obligatorische Haftpflichtversicherung nach § 4 Ab- satz 1 MontÜG und den §§ 50 und 51 LuftVG in Verbindung mit § 103 Absatz 2 Satz 1 LuftVZO bleibt unverändert bei 250 000 SZR. Sie wird künftig statt einer auf 100 000 SZR begrenzten Nichtverschuldenshaftung eine auf 113 100 SZR begrenzte Nichtverschuldenshaftung nach Artikel 17 Ab- satz 1, Artikel 21 des Montrealer Übereinkommens oder § 45 LuftVG und im Übrigen die Verschuldenshaftung nach die- sen Vorschriften decken. Drucksache 17/1293 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu Buchstabe b Die Regelung ist eine Folgeänderung der Anpassung der Haftungshöchstgrenze nach § 45 Absatz 2 LuftVG für die Verteilung unter mehreren Anspruchstellern bei Erschöpfen der Haftungshöchstgrenze. Zu Nummer 2 Die Haftungshöchstgrenze für die Haftung wegen verspäte- ter Beförderung eines Fluggastes wird von 4 150 SZR auf 4 694 SZR angehoben. Damit wird die Erhöhung dieser Haf- tungshöchstgrenze auf völkerrechtlicher Ebene (Artikel 22 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens) für die Sachver- halte nachvollzogen, die noch unter das nationale Recht fal- len. Die Mindestdeckung für die dem nationalen Recht unterfal- lende obligatorische Haft
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.795 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/1293 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/1293, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.222–20.017 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert d4752e5d5a007e1e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP