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Artikel 1 · BT-Drs. 17/1291 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes –

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes –
KWG)
Zu Nummer 1 (§ 25a KWG)
Zu Buchstabe a
Mit der neu eingefügten Nummer 4 umfasst das für eine ord-
nungsgemäße Geschäftsorganisation erforderliche Risiko-
management nunmehr auch angemessene und transparente
Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter, die
auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtet
sind. Ein Vergütungssystem umfasst dabei sowohl die inhalt-
liche als auch die organisatorische und prozessuale Ausge-
staltung der Gesamtheit aller vom Unternehmen zu erbrin-
genden monetären oder monetär bewertbaren Leistungen für
die Arbeitsleistungen von Geschäftsleitern und Mitarbeitern.
Mitarbeiter im Sinne dieser Vorschrift sind alle natürlichen
Personen, die bei wirtschaftlicher oder risikoseitiger Be-
trachtung als dem Institut angehörig zu betrachten sind. Han-
delsvertreter nach § 84 Absatz 1 HGB sollen keine Mitarbei-
ter im Sinne der neuen Nummer 4 sein.
Mit dieser Vorschrift werden die vom Rat für Finanzmarkt-
stabilität (Financial Stability Board – FSB) auf Geheiß der
Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellen-
länder (G20) erarbeiteten Prinzipien für solide Vergütungs-
praktiken („Principles for Sound Compensation Practices“
vom 2. April 2009) und die darauf aufbauenden konkreten
Standards für solide Vergütungspraktiken („Principles for
Sound Compensation Practices Implementation Standards“
vom 25. September 2009) gesetzlich verankert. Im künftigen
Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union finden sich vo-
raussichtlich entsprechende Vorgaben in Artikel 22 Absatz 1
und 3 der Richtlinie 2006/48/EG vom 14. Juni 2006 über die
Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
(Bankenrichtlinie); eingefügt durch den Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlam

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.824 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1291, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.584–35.408 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 2004a1973c07beee….

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