Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/190 · S. 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Nummer 1 a) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 1. Nummer 1 b) Mit dieser Änderung werden die Mittel für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder statt bis zum 31. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2022 und somit ein weiteres Jahr verfügbar gehalten. Die Laufzeitverlängerung des Investitionsprogramms wird über eine ergän zende Vereinbarung zu der Verwaltungsvereinbarung mit allen Ländern realisiert. Nummer 2 Mit dieser Änderung wird festgelegt, dass die zusammengeführten Bonus- und Basismittel den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel gewährt werden. Es wird festgelegt, dass auch die Restmittel aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturaus bau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel gewährt werden. In Absatz 3 wird die Bezeichnung „Basismittel“ als Folge der vorangegangenen Änderungen durch den Oberbe griff „Mittel“ ersetzt.
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Herkunft
BT-Drs. 20/190, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.358–23.368 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 3dc12f1f8f2c241c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP