Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 20/188 · S. 51
Zu Artikel 7 (Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes) Die am 30. Juni 2021 ausgelaufene Möglichkeit, nach dem früheren § 41b des Europäische Betriebsräte-Gesetzes (EBRG) während der COVID-19-Pandemie Sitzungen und Beschlussfassungen des besonderen Verhandlungs gremiums, des Europäischen Betriebsrats oder einer Arbeitnehmervertretung im Sinne des § 19 EBRG mittels Video- und Telefonkonferenz durchführen zu können, soll aufgrund der wieder ansteigenden Inzidenzzahlen und der noch nicht ausreichenden Impfquote durch die neue Regelung des § 41b EBRG wieder eröffnet werden. Die Regelung trägt der Situation um die COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Schwierigkeiten einer Präsenzsitzung Rechnung. Sie schafft Rechtssicherheit und ermöglicht es den genannten Gremien, Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchführen zu können. Dabei können sowohl einzelne teilnahmeberechtigte Personen zugeschaltet werden als auch die Sitzung ausschließlich als Video- und Telefon konferenz durchgeführt werden. Es muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Dies umfasst technische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verschlüsselung der Verbindung und organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung eines nichtöffentlichen Raumes während der Dauer der Sit zung. Die zugeschalteten Sitzungsteilnehmer können zum Beispiel zu Protokoll versichern, dass nur teilnahme berechtigte Personen in dem von ihnen genutzten Raum anwesend sind. Sobald nicht teilnahmeberechtigte Per sonen den Raum betreten, ist hierüber unverzüglich zu informieren. Aufzeichnungen sind aus Gründen des Per sönlichkeitsschutzes der Teilnehmer und zur Wahrung der Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht zulässig. Soweit mit dieser Regelung elektronis
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.280 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/188, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 189.096–191.376 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 91d2a62feba0ca52….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP