Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 20/188 · S. 50
Zu Artikel 5 (Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes) Die am 30. Juni 2021 ausgelaufene Regelung des früheren § 129 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (Be trVG) ermöglichte die Durchführung von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen sowie Betriebsrätever sammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen während der COVID-19-Pandemie mittels audio visueller Einrichtungen. Diese Möglichkeit soll aufgrund der wieder ansteigenden Inzidenzzahlen und der noch nicht ausreichenden Impfquote durch die neue Regelung des § 129 Absatz 1 BetrVG wieder eröffnet werden. Dies trägt dazu bei, noch bestehende Infektionsrisiken durch die Zusammenkunft vieler Beschäftigter im Rahmen sol cher Versammlungen gerade auch in Großbetrieben zu vermeiden. Ohne eine solche Regelung bestünde die Ge fahr, dass Betriebsversammlungen auf absehbare Zeit aufgrund des höherrangigen Gesundheitsschutzes der Be legschaft nicht stattfinden können. Eine Übertragung in Videokonferenzräume des jeweiligen Betriebs wird hier durch ebenso ermöglicht wie die Übertragung über das Internet. Aufzeichnungen solcher Versammlungen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Teilnehmer und zur Wahrung der Nichtöffentlichkeit der Betriebs versammlungen nicht zulässig. Aus den gleichen Gründen wird auch für die Einigungsstelle die zum 30. Juni 2021 ausgelaufene Möglichkeit nach dem früheren § 129 Absatz 2 BetrVG wieder geschaffen, Beschlüsse auch in einer Sitzung mittels einer Video- und Telefonkonferenz fassen zu können. Dabei kann sowohl eine Zuschaltung einzelner teilnahmeberech tigter Personen als auch die Durchführung ausschließlich per Video- und Telefonkonferenz erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Dies umfasst technisc
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.881 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/188, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 185.280–188.161 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 91d2a62feba0ca52….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP