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Artikel 5 · BT-Drs. 20/188 · S. 50

Zu Artikel 5 (Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes)
Die am 30. Juni 2021 ausgelaufene Regelung des früheren § 129 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (Be­
trVG) ermöglichte die Durchführung von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen sowie Betriebsrätever­
sammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen während der COVID-19-Pandemie mittels audio­
visueller Einrichtungen. Diese Möglichkeit soll aufgrund der wieder ansteigenden Inzidenzzahlen und der noch
nicht ausreichenden Impfquote durch die neue Regelung des § 129 Absatz 1 BetrVG wieder eröffnet werden. Dies
trägt dazu bei, noch bestehende Infektionsrisiken durch die Zusammenkunft vieler Beschäftigter im Rahmen sol­
cher Versammlungen gerade auch in Großbetrieben zu vermeiden. Ohne eine solche Regelung bestünde die Ge­
fahr, dass Betriebsversammlungen auf absehbare Zeit aufgrund des höherrangigen Gesundheitsschutzes der Be­
legschaft nicht stattfinden können. Eine Übertragung in Videokonferenzräume des jeweiligen Betriebs wird hier­
durch ebenso ermöglicht wie die Übertragung über das Internet. Aufzeichnungen solcher Versammlungen sind
aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Teilnehmer und zur Wahrung der Nichtöffentlichkeit der Betriebs­
versammlungen nicht zulässig.
Aus den gleichen Gründen wird auch für die Einigungsstelle die zum 30. Juni 2021 ausgelaufene Möglichkeit
nach dem früheren § 129 Absatz 2 BetrVG wieder geschaffen, Beschlüsse auch in einer Sitzung mittels einer
Video- und Telefonkonferenz fassen zu können. Dabei kann sowohl eine Zuschaltung einzelner teilnahmeberech­
tigter Personen als auch die Durchführung ausschließlich per Video- und Telefonkonferenz erfolgen. Es muss
sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Dies umfasst technisc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.881 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/188 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/188, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 185.280–188.161 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 91d2a62feba0ca52….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP