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Artikel 3 · BT-Drs. 20/188 · S. 47

Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Aufgrund eines zunehmenden pandemischen Infektionsgeschehens kann regional die Notwendigkeit bestehen,
die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt werden müssen, durch zusätzliche gezielte Maßnahmen aktuell und
mit Blick auf die Dynamik der Erkrankung zukünftig sicherzustellen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass
Drucksache 20/188                                   – 48 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


die reguläre stationäre Versorgung von nicht an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten weiterhin im
medizinisch notwendigen Umfang sichergestellt ist.
Um negative finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die zur Erhöhung der Verfügbarkeit
der Behandlungskapazitäten planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in medizinisch vertretbarer Weise
verschieben oder aussetzen, zu vermeiden, stellt der Bund diesen Krankenhäusern kurzfristig einen finanziellen
Ausgleich zur Verfügung, sofern bei diesen Krankenhäusern ein Belegungsrückgang im relevanten Zeitraum ein­
tritt.
Der neue Absatz 1b regelt die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der im Zeitraum zwischen dem
15. November und 31. Dezember 2021 vorgesehenen Ausgleichszahlungen. Dies sind zum einen die Kranken­
häuser, die einen Zuschlag für die Teilnahme an der Notfallversorgung nach § 9 Absatz 1a Nummer 5 des Kran­
kenhausentgeltgesetzes vereinbart haben, unabhängig davon, ob die Krankenhäuser einen Zuschlag für die Teil­
nahme an der Basisnotfallversorgung oder an der erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung vereinbart
haben. Daneben sind – vergleichbar der Regelung für die bis z

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.010 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/188 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/188, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 173.730–182.740 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 91d2a62feba0ca52….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP