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Artikel 16 · BT-Drs. 20/188 · S. 53

Zu Artikel 16 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 16 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Die Überschrift wird an den Inhalt der Neufassung angepasst: Begrenzung auf die Übergangsregelung zur Mit­
tagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen sowie Ergänzung um eine Verordnungsermächtigung.
Die Neufassung von § 142 SGB XII beschränkt sich im Vergleich zur geltenden Fassung der Vorschrift auf die
Übergangsregelung für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten. Nicht mehr
umfasst ist damit die Übergangsregelung zu Bedarfen für die Aufwendungen der gemeinschaftlichen Mittagsver­
Drucksache 20/188                                   – 54 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


pflegung für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Tagesstätte besuchen oder für die Kindertages­
pflege geleistet wird (§ 34 Absatz 6 SGB XII). Hierfür bleibt es damit im SGB XII, im BVG und auch im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch sowie im Asylbewerberleistungsgesetz beim Auslaufen mit Aufhebung der Feststellung
der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 24. November 2021.
Die Weiterführung der Übergangsregelung für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, bei anderen Leistungsanbietern (mit den Werkstätten vergleich­
baren Leistungen) sowie bei vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen (die in der Regel unter dem „ver­
längerten Dach“ der Werkstätten angesiedelt sind) begründet sich daraus, dass es sich bei den dort tätigen oder
betreuten Menschen mit Behinderungen um einen vulnerablen Personenkreis handelt. Ein weiterer Unterschied
zu Schülerinnen und Schülern sowie Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege liegt darin, dass
ein großer Anteil der von einer Schließung der Werk

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.508 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/188, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.055–206.563 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 91d2a62feba0ca52….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP