Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 20/188 · S. 51
Zu Artikel 10 (Änderung des Heimarbeitsgesetzes)
Zu Artikel 10 (Änderung des Heimarbeitsgesetzes) Die am 30. Juni 2021 ausgelaufene Möglichkeit, nach dem früheren § 4 Absatz 3 Satz 4 des Heimarbeitsgesetzes (HAG) während der COVID-19-Pandemie Sitzungen und Beschlussfassungen mittels Video- und Telefonkonfe renz durchführen zu können, soll aufgrund der wieder ansteigenden Inzidenzzahlen und der noch nicht ausrei chenden Impfquote durch den neu angefügten Satz 4 in § 4 Absatz 3 HAG wieder eröffnet werden. Drucksache 20/188 – 52 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Die Regelung trägt der Situation um die fortdauernde COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Schwie rigkeiten einer Präsenzsitzung Rechnung. Sie schafft Rechtssicherheit und ermöglicht es den Heimarbeitsaus schüssen für einen begrenzten Zeitraum, Sitzungen und Beschlussfassungen auch mittels Video- und Telefonkon ferenz durchführen zu können. Dabei können sowohl einzelne teilnahmeberechtigte Personen zugeschaltet werden als auch die Sitzung ausschließlich als Video- und Telefonkonferenz mit den teilnahmeberechtigten Personen durchgeführt werden, soweit kein Mitglied des Heimarbeitsausschusses dem Vorschlag der bzw. des Vorsitzenden unverzüglich widerspricht. Die an der Beratung und Abstimmung Teilnehmenden haben sicherzustellen, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Dies umfasst technische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verschlüsselung der Verbindung und organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung eines nichtöf fentlichen Raumes während der Dauer der Sitzung. Die zugeschalteten Sitzungsteilnehmer können zum Beispiel zu Protokoll versichern, dass nur teilnahmeberechtigte Personen in dem von ihnen genutzten Raum anwesend sind. Sobald nicht teilnahmeberechtigte Personen den R
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.393 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/188, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 192.112–194.505 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 91d2a62feba0ca52….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP