Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 20/15 · S. 41
Zu Artikel 16 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)
Zu Artikel 16 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes) Aus der Änderung des BAföG in Artikel 15 ergibt sich die Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgeset zes (AFBG) als klarstellende Folgeänderung. Das AFBG verweist in § 17 auf die Regelungen des BAföG zur Anrechnung des Einkommens und Vermögens; damit auch auf § 21 Absatz 4 Nummer 5 BAföG. Mit der Ände rung des § 17 AFBG wird nun klar- bzw. sichergestellt, dass diese Regelung in beiden Leistungsgesetzen bei der Einkommensanrechnung auch zeitlich gleichlaufend angewendet wird.
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Herkunft
BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.067–151.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP