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Artikel 16 · BT-Drs. 20/15 · S. 41

Zu Artikel 16 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)

Zu Artikel 16 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)
Aus der Änderung des BAföG in Artikel 15 ergibt sich die Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgeset­
zes (AFBG) als klarstellende Folgeänderung. Das AFBG verweist in § 17 auf die Regelungen des BAföG zur
Anrechnung des Einkommens und Vermögens; damit auch auf § 21 Absatz 4 Nummer 5 BAföG. Mit der Ände­
rung des § 17 AFBG wird nun klar- bzw. sichergestellt, dass diese Regelung in beiden Leistungsgesetzen bei der
Einkommensanrechnung auch zeitlich gleichlaufend angewendet wird.

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Herkunft

BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.067–151.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….

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