Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 20/15 · S. 40
Zu Artikel 14 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)
Zu Artikel 14 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes) Zu Nummer 1 Die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird entsprechend der Verlängerung des erleichterten Zu gangs zum SGB II auch bis zum 31. März 2022 verlängert. Eine strengere Vermögensprüfung beim Kinderzu schlag, der gegenüber der Grundsicherung vorrangig ist, ist zu vermeiden. Zu Nummer 2 Der neu angefügte Satz 3 regelt, dass – bei Verlängerung der Sonderregelung zur Vermögensprüfung im SGB II durch eine Rechtsverordnung nach § 67 Absatz 5 SGB II – diese Verlängerung auch beim Kinderzuschlag gilt. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 41 – Drucksache 20/15
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Herkunft
BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 148.403–149.088 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP