Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 14 · BT-Drs. 20/15 · S. 40

Zu Artikel 14 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)

Zu Artikel 14 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)
Zu Nummer 1
Die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird entsprechend der Verlängerung des erleichterten Zu­
gangs zum SGB II auch bis zum 31. März 2022 verlängert. Eine strengere Vermögensprüfung beim Kinderzu­
schlag, der gegenüber der Grundsicherung vorrangig ist, ist zu vermeiden.

Zu Nummer 2
Der neu angefügte Satz 3 regelt, dass – bei Verlängerung der Sonderregelung zur Vermögensprüfung im SGB II
durch eine Rechtsverordnung nach § 67 Absatz 5 SGB II – diese Verlängerung auch beim Kinderzuschlag gilt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode               – 41 –                             Drucksache 20/15


BT-Drs. 20/15 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 148.403–149.088 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP