Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/15 · S. 28
Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) Es werden Anpassungen verschiedener Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes sowie die notwendigen Folge änderungen vorgenommen. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 29 – Drucksache 20/15 Zu Nummer 1 Aufgrund der andauernd dynamischen epidemiologischen Lageentwicklung sowie laufender medizinischer Aus wertungen wird das Datum zur Vorlage der Evaluation auf Wunsch der benannten Sachverständigen um sechs Monate auf den 30. Juni 2022 verschoben. Daher wird die Bundesregierung das Ergebnis der Evaluation sowie eine Stellungnahme bis zum 30. September 2022 vorlegen. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 28a. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Zu Buchstabe b Die Vorschrift des § 28a Absatz 7 wird neu gefasst. Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) wurde der Maßnahmenkatalog des § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzge setzes eingeführt, um die im § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes genannten Regelbeispiele speziell in Bezug auf die Bekämpfung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 klarstellend zu erwei tern (BT-Drs. 19/23444, S. 27). Die Anwendbarkeit dieses Regelbeispielkatalogs wurde in § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes an das Bestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft. Auch wenn die Lage das Weiterbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr erfordert, und diese gegebenenfalls mit Ablauf des 25. November 2021 aufgehoben sein wird, werden dennoch Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Infektionen mi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.061 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.654–110.715 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP