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Artikel 9 · BT-Drs. 19/32039 · S. 31

Zu Artikel 9 (Änderung des Baugesetzbuchs)

Zu Artikel 9 (Änderung des Baugesetzbuchs)
Die Vorschrift enthält eine Änderung des Baugesetzbuchs, durch die die befristete Errichtung mobiler Unterkünfte
für Betroffene von Hochwasserkatastrophen sowie mobiler Infrastruktureinrichtungen (z. B. Rathaus, Schule,
Kindertagesstätte) in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden bauplanungsrechtlich erleichtert wer­
den soll. Dies soll durch Einführung einer befristeten Möglichkeit der Abweichung vom Baugesetzbuch und von
den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften erreicht werden.

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Herkunft

BT-Drs. 19/32039, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.211–106.765 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c52081f0e6128de0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP