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Artikel 14 · BT-Drs. 19/32039 · S. 32
Zu Artikel 14 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 14 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Zu Absatz 1 Diese Bestimmung regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Sämtliche Artikel mit Ausnahme von Artikel 6 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Grundlagen für die Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ gelegt, der auf grund der fortbestehenden Notlage in den betroffenen Gebieten dringend ist. Zu Absatz 2 Gemäß Absatz 2 tritt die weitere Änderung der EGZPO in Artikel 6 erst zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Damit wird die Regelung an die Neugelungen durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz angepasst. Auf die Begründung zu Artikel 6 wird verwiesen. Zu Absatz 3 Gemäß Absatz 3 tritt das Gesetz zur vorrübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkre genfällen und Hochwassern im Juli 2021 rückwirkend zum 10. Juli 2021 in Kraft. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in vielen Fällen die Frist des § 15a Absatz 1 InsO bereits läuft oder abgelaufen ist. Um auch insoweit für Rechtssicherheit zu sorgen, sieht das Gesetz ein vergangenheitsbezogenes Inkrafttreten vor. Der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/32039 10. Juli 2021 wurde gewählt, weil zu diesem Datum erstmals in einigen Städten und Landkreisen der Katastro phenfall ausgerufen wurde. Die rückwirkende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist zulässig. Zwar handelt es sich bei § 15a InsO auch um eine strafrechtliche Vorschrift. Da es sich aber um eine Rückwirkung zugunsten der Täterin bzw. des Täters handelt, steht das Rückwirkungsverbot des Artikels 103 Absatz 2 des Grundgesetzes dem nicht entgegen. Im Übrigen steht die Rückwirkung im Dienste überragender Gemein
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.090 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/32039, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 111.615–114.705 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c52081f0e6128de0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP