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Artikel 1 · BT-Drs. 17/1220 · S. 6

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Im Zeichen der Diskussionen um den Ersatz fossiler Roh-
stoffe durch nachwachsende Rohstoffe haben Kurzumtriebs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1220
plantagen (Anbau von schnellwachsenden Baumarten mit
Umtriebszeiten von bis zu 20 Jahren auf landwirtschaftli-
chen Flächen) nicht nur auf Stilllegungsflächen zunehmende
Bedeutung bekommen. Diese Kulturform gleicht jedoch
eher einer landwirtschaftlichen Bodennutzung. Die Grund-
sätze einer modernen, multifunktionalen, nachhaltigen
Waldbewirtschaftung lassen sich auf solchen Flächen nicht
verwirklichen. Für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen
auf Flächen, die für die Nutzung von Zahlungsansprüchen
für die einheitliche Betriebsprämie angemeldet werden, wur-
de bereits mit der Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung
stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen (Arti-
kel 62a des Rechtsbereinigungsgesetzes im Zuständigkeits-
bereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz vom 13. April 2006 (BGBl. I
S. 855 vom 24. April 2006)) festgelegt, dass diese Flächen
weiterhin landwirtschaftliche Flächen sind. Um diese Rege-
lung nun auf alle Kurzumtriebsplantagen auszudehnen, wer-
den diese daher generell vom Waldbegriff ausgenommen mit
der durchaus wünschenswerten Folge, dass eine zukünftige
Nutzung von bestehenden Waldflächen in Form von Kurz-
umtriebsplantagen einer Umwandlungsgenehmigung be-
dürfte. Nicht zu den Kurzumtriebsplantagen zählen auf
Grund ihres Wuchsverhaltens und ihrer Struktur historische
Bewirtschaftungsformen wie Niederwald und Mittelwald.
Der Wortlaut des § 2 Absatz 2 wird entsprechend angepasst.
Zu Nummer 2
Mit der Ergänzung des § 14 wird im Gesetz die Haftung des
Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlos

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.647 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1220, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.852–12.499 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert bef95d6ed3a190fb….

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