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Artikel 1 · BT-Drs. 19/30400 · S. 10

Zu Artikel 1 Nummer 3 (§ 7)

Zu Artikel 1 Nummer 3 (§ 7)
§ 7 Absatz 4 enthält die Summe der für alle Länder zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für den Ausgleich
der im Jahr 2021 entstandenen Nachteile.
Absatz 5 regelt die Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf die Länder. Die Verteilung der Mittel
erfolgt gemäß dem Schlüssel, der nach dem vorläufigen Mittelausgleich der Länder untereinander bzgl. der zu­
sätzlichen Regionalisierungsmittel für das Jahr 2020 entstanden ist, die entstandenen Summen wurden zur besse­
ren Handhabbarkeit der Auszahlungen gerundet. Der vorläufige Mittelausgleich war Gegenstand einer Verwal­
tungsvereinbarung der Länder im Herbst 2020 (Vereinbarung zur operativen Umsetzung der einvernehmlichen
Anpassung der Beträge nach § 7 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes) und setzte auf den zu diesem Zeitpunkt
absehbaren Schadenssummen auf. Die endgültige Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel erfolgt auf
der Grundlage des Absatzes 8.
Absatz 6 Satz 1 legt den Verwendungszweck der zusätzlichen Mittel fest, indem auf den Ausgleich von finanzi­
ellen Nachteilen im ÖPNV im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem
Ausbruch von COVID-19 in den Jahren 2020 und 2021 abgestellt wird. Satz 2 setzt die unter anderem in den
Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenzen vom 15./16. April 2021 sowie vom 26. Februar 2021 zugesagte
hälftige Übernahme der pandemiebedingten finanziellen Nachteile für die Jahre 2020 und 2021 durch die Länder
um. Dazu wird der Anteil des Bundes bestimmt und auf die derzeit absehbaren finanziellen Nachteile im ÖPNV
begrenzt. Diese werden sich den aktuellen Prognosen zufolge in einer Größenordnung von bis zu 7 Milliarden
Euro, gerechnet über die Jahre 2020 und 2021 bewegen. Mit Satz 3 wird klargestellt, d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.190 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/30400, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.542–26.732 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 49c59237e8a6ab00….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP