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Artikel 1 · BT-Drs. 19/30230 · S. 17

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nr. 1 (Inhaltsübersicht)
Die Angaben werden angepasst, soweit Überschriften geändert oder neu eingeführt werden.
Drucksache 19/30230 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nr. 2 (§ 1 des Gesetzes)
Die Streichung in Satz 3 des § 1 ist erforderlich, da das Bundes-Klimaschutzgesetz nunmehr in § 3 das Ziel fest-
legt, dass Netto-Treibhausgasneutralität bereits im Jahr 2045 erreicht wird, während sich der gestrichene Halbsatz
auf das Jahr 2050 bezog. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität ist insoweit auch von der Bestimmung des
Gesetzeszwecks erfasst, als § 1 Satz die Gewährleistung der Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele nach § 3
– und damit auch das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität – zu einem der Zwecke des Gesetzes erklärt.
Zu Nr. 3 (§ 3 des Gesetzes)
Mit den Änderungen in § 3 wird das nationale Klimaschutzziel für das Jahr 2030 erhöht und es werden weitere
nationale Klimaschutzziele für die Jahre 2040 und 2045 eingeführt. Für die Zeit nach dem Jahr 2050 sollen nega-
tive Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Absatz 1
Die Erhöhung des nationalen Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von bisher mindestens 55 Prozent auf mindestens
65 Prozent Minderung gegenüber dem Basisjahr 1990 ist eine deutliche Ambitionssteigerung, die schon kurz- bis
mittelfristig zu mehr Klimaschutzmaßnahmen führen wird. Sie trägt damit auch der Erwägung des Bundesverfas-
sungsgerichts Rechnung, dass die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verla-
gerung der durch Artikel 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft schützen. Die Erhö-
hung antizipiert zugleich, dass sich aus der von Rat und Parlament der Europäischen Union beschlossenen Erhö-
hung des Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von mindestens 40 Pro

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.141 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/30230, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.417–64.558 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 25a72b8574a26aa6….

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