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Artikel 7 · BT-Drs. 19/29765 · S. 29

Zu Artikel 7 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 7 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Die antragslose Lernförderung im SGB II aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Artikel 6 dieses Gesetzentwurfs)
wird auch im SGB XII übernommen. Die Änderung ist erforderlich, um den Gleichlauf der Regelungen des SGB
XII mit den Regelungen des SGB II zu erhalten. Lernförderung kann – wie bisher – auch für digitale Nachhilfe­
angebote eingesetzt werden. Leistungen für die Lernförderung werden nicht erbracht, soweit die Aufwendungen
bereits durch andere Leistungen gedeckt sind.

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Herkunft

BT-Drs. 19/29765, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.796–91.333 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 921b2c0bc5a60aca….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP