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Artikel 3 · BT-Drs. 19/29765 · S. 27
Zu Artikel 3 (Änderung des Pflegezeitgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Pflegezeitgesetzes) Zu Nummer 1 Das Recht, der Arbeit zur Bewältigung einer pandemiebedingten akuten Pflegesituation bis zu 20 Arbeitstage fernzubleiben, bleibt bis zum 31. Dezember 2021 bestehen, da es im Zuge der fortbestehenden Corona-Pandemie wieder zu kurzfristigen Änderungen bestehender Pflegearrangements kommen kann. Zu Nummer 2 Die Anwendung des § 2 Absatz 3 Satz 2 mit der Maßgabe, dass sich der Anspruch auch nach § 150 Absatz 5d Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch richtet, bleibt aufgrund der fortbestehenden Corona-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 bestehen. In § 9 Absatz 2 des Pflegezeitgesetzes wird mit der Streichung des Satzes 2 aus dem Verweis auf § 150 Absatz 5d des Elften Buches Sozialgesetzbuch ein redaktionelles Versehen berichtigt. § 150 Absatz 5d Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist – anders als Satz 1 – keine Sonderregelung zu § 44a Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und zu § 2 Absatz 3 Satz 2 des Pflegezeitgesetzes. Zu Nummer 3 Beschäftigte haben weiterhin das Recht, aufgrund der aktuellen Pandemie mit Zustimmung des Arbeitgebers Fa milienpflegezeit nach einer Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Freistellungen unmittelbar aneinan der anschließen müssen. Die Familienpflegezeit muss spätestens zum 31. Dezember 2021 enden. Gleiches gilt auch für die Inanspruchnahme einer Pflegezeit oder Freistellung nach § 3 Absatz 5 des Pflegezeitgesetzes nach einer Familienpflegezeit. Die Pflegezeit muss spätestens zum 31. Dezember 2021 enden. Drucksache 19/29765 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Möglichkeit der erneuten Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit bis zur gesetzlichen Höchst- beziehungsweise Gesamtdauer für die Pflege oder Betreuung desselben nahen Angehörig
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.171 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/29765, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.930–84.101 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 921b2c0bc5a60aca….
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