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Artikel 2 · BT-Drs. 17/983 · S. 7

Zu Artikel 2 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Finanzausgleichsgesetzes)
Die Beratungen zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“
der ostdeutschen Länder und der Stellungnahme der Bun-
desregierung hierzu, die bisher im Finanzplanungsrat ge-
führt wurden, sollen in Zukunft im Stabilitätsrat stattfinden.
Das Abgabedatum wird an den Sitzungsrhythmus des Stabi-
litätsrates angepasst. Aufgrund der Überwachung der Haus-
halte der einzelnen Länder im Stabilitätsrat ist eine geson-
derte Berichterstattung über die Haushaltslage in den Fort-
schrittsberichten verzichtbar.
Drucksache 17/983 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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BT-Drs. 17/983, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.756–11.370 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 15ead0259f97a1f6….

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