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Artikel 1 · BT-Drs. 17/983 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Haushaltsgrundsätze-

Zu Artikel 1 (Änderung des Haushaltsgrundsätze-
gesetzes)
Zu Nummer 1 und 2 (§§ 51 und 51a HGrG)
Die bisherigen §§ 51 und 51a sind die rechtliche Grundlage
für den Finanzplanungsrat. Im bisherigen § 51 wurde die
Zusammensetzung und Aufgabenstellung des Finanzpla-
nungsrates geregelt. In § 51a wurden unter anderem seine
Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung der Ver-
pflichtungen Deutschlands aus der Europäischen Wirt-
schafts- und Währungsunion spezifiziert.
Durch die vorgesehenen Änderungen wird der Finanzpla-
nungsrat abgeschafft. Einige seiner Aufgabenstellungen
werden dem in Artikel 109a GG geschaffenen Stabilitätsrat
gemäß § 2 Satz 2 des Stabilitätsratsgesetzes (StabiRatG)
übertragen.
Der Stabilitätsrat übernimmt zukünftig die koordinierende
Beratung über die volks- und finanzwirtschaftlichen Grund-
annahmen für die Haushalts- und Finanzplanungen der Ge-
bietskörperschaften. Die Verpflichtungen der Bundesrepu-
blik Deutschland aus Artikel 126 AEUV zur Einhaltung der
Haushaltsdisziplin sind entsprechend den Vorgaben des
Artikels 109 GG von Bund und Ländern gemeinsam zu er-
füllen. Die innerstaatliche Umsetzung dieser Verpflichtun-
gen ist ein wesentliches Element dieser Koordinierung der
Haushalts- und Finanzplanungen. In diesem Rahmen ist den
Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
Rechnung zu tragen. Um eine enge Verzahnung von Wirt-
schafts- und Finanzpolitik zu gewährleisten, berücksichtigt
der Stabilitätsrat die Beratungsergebnisse des Konjunkturra-
tes für die öffentliche Hand.
Zu Nummer 3 (§ 52 HGrG)
Im bisherigen § 52 waren die Auskunftspflichten der Ge-
bietskörperschaften gegenüber dem Finanzplanungsrat gere-
gelt. Durch die Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass
der Stabilitätsrat die gleichen Auskünfte – gegliedert nach
dem im F

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/983, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 8.853–10.756 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 15ead0259f97a1f6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP