Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/983 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Haushaltsgrundsätze-
Zu Artikel 1 (Änderung des Haushaltsgrundsätze- gesetzes) Zu Nummer 1 und 2 (§§ 51 und 51a HGrG) Die bisherigen §§ 51 und 51a sind die rechtliche Grundlage für den Finanzplanungsrat. Im bisherigen § 51 wurde die Zusammensetzung und Aufgabenstellung des Finanzpla- nungsrates geregelt. In § 51a wurden unter anderem seine Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung der Ver- pflichtungen Deutschlands aus der Europäischen Wirt- schafts- und Währungsunion spezifiziert. Durch die vorgesehenen Änderungen wird der Finanzpla- nungsrat abgeschafft. Einige seiner Aufgabenstellungen werden dem in Artikel 109a GG geschaffenen Stabilitätsrat gemäß § 2 Satz 2 des Stabilitätsratsgesetzes (StabiRatG) übertragen. Der Stabilitätsrat übernimmt zukünftig die koordinierende Beratung über die volks- und finanzwirtschaftlichen Grund- annahmen für die Haushalts- und Finanzplanungen der Ge- bietskörperschaften. Die Verpflichtungen der Bundesrepu- blik Deutschland aus Artikel 126 AEUV zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin sind entsprechend den Vorgaben des Artikels 109 GG von Bund und Ländern gemeinsam zu er- füllen. Die innerstaatliche Umsetzung dieser Verpflichtun- gen ist ein wesentliches Element dieser Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen. In diesem Rahmen ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Um eine enge Verzahnung von Wirt- schafts- und Finanzpolitik zu gewährleisten, berücksichtigt der Stabilitätsrat die Beratungsergebnisse des Konjunkturra- tes für die öffentliche Hand. Zu Nummer 3 (§ 52 HGrG) Im bisherigen § 52 waren die Auskunftspflichten der Ge- bietskörperschaften gegenüber dem Finanzplanungsrat gere- gelt. Durch die Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass der Stabilitätsrat die gleichen Auskünfte – gegliedert nach dem im F
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/983, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 8.853–10.756 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 15ead0259f97a1f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP