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Artikel 1 · BT-Drs. 19/29586 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
§2
§ 2 ESMFinG nennt die Aufgaben des ESM sowie die ihm zur Verfügung stehenden Finanzhilfeinstrumente ent­
sprechend dem ESM-Vertrag. Aufgabe des ESM war es bislang, einer Vertragspartei des ESM, die schwerwie­
gende Finanzierungsprobleme hat oder der diese drohen, Stabilitätshilfen unter strengen dem Finanzhilfeinstru­
ment angemessenen Auflagen zu gewähren, sofern dies unabdingbar ist, um die Finanzstabilität der Eurozone
insgesamt und seiner Mitgliedstaaten zu wahren. Als dem ESM zur Verfügung stehende Instrumente wurden
bislang entsprechend dem ESM-Vertrag die vorsorglichen Finanzhilfen, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von
Finanzinstituten einer Vertragspartei, Darlehen sowie der Ankauf von Anleihen einer Vertragspartei auf dem Pri­
mär- oder Sekundärmarkt genannt. Nachdem die Liste der dem ESM zur Verfügung stehenden Finanzhilfeinstru­
mente durch einen einvernehmlichen Beschluss des Gouverneursrates des ESM nach Artikel 19 des ESM-Ver­
trags um das Instrument der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten erweitert wurde, wurde § 2 dahinge­
hend geändert, dass als dem ESM zur Verfügung stehendes Finanzhilfeinstrument auch die direkte Rekapitalisie­
rung von Finanzinstituten genannt wird (Gesetz zur Änderung des ESMFinG vom 29. November 2014 (BGBl. I
S. 1821, 2193)).
Durch das ESM-Änderungsübereinkommen wird der Aufgabenbereich des ESM dahingehend erweitert, dass der
ESM dem SRB für den SRF die Letztsicherungsfazilität zur Verfügung stellen darf, um die Anwendung der Ab­
wicklungsinstrumente und die Ausübung der Abwicklungsbefugnisse des SRB, wie sie im Recht der Europäi­
schen Union verankert sind, zu unterstützen (Artikel 3 Absatz 2 des ESM-Vertrags, Artikel 12 Absatz 1a des
ESM-Vertrags).

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 38.760 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/29586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.842–64.602 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8c146b25d1ef61ba….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP