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Artikel 2 · BT-Drs. 19/29572 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes)
Zu Nummer 1
In § 11a Absatz 1 sind in Folge der Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von
Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge („IGA-
Übereinkommen“) redaktionelle Anpassungen erforderlich.
§ 11a Absatz 1 enthält einen Verweis auf das IGA-Übereinkommen. Das IGA-Übereinkommen wird durch das
Übereinkommen zur Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen
Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge vom 27. Januar 2021 (im Folgenden „IGA-
Änderungsübereinkommen“) geändert. Daher muss der Verweis redaktionell aktualisiert werden.
Durch das IGA-Änderungsübereinkommen werden Regeln für die schrittweise Vergemeinschaftung von nach­
träglich erhobenen Beiträgen zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) geschaffen.
Die Änderungen des IGA dienen der wirksamen und vorgezogenen Einführung der gemeinsamen Letztsicherung
(Common Backstop) zu Anfang 2022. Durch die schrittweise Vergemeinschaftung von nachträglich erhobenen
Beiträgen zum SRF wird sichergestellt, dass bei der etwaigen Nutzung der Letztsicherung zur Finanzierung einer
Abwicklungsmaßnahme zusätzliche Mittel für die Rückzahlung von Kreditlinien des ESM an den SRB (Single
Resolution Board) bereitstehen. Dadurch wird die mittelfristige Haushaltsneutralität der gemeinsamen Letztsi­
cherung gewährleistet.

Zu Nummer 2
Mit dem Änderungsübereinkommen wird zudem Artikel 5 Absatz 1 des IGA-Übereinkommens um einen neuen
Buchstaben f ergänzt, der ebenfalls die Übertragung von Sonderbeiträgen betrifft. Der in § 11a Absatz 1 Num­
mer 2 enthaltene Verweis auf Artikel 5 des IGA-Übereinkommens muss daher entspre

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.823 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/29572 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/29572, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.848–48.671 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert eef2fc3072805b54….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP