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Artikel 1 · BT-Drs. 19/29485 · S. 8

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
§ 5 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 hat für die Jahre 2015 bis 2019 geregelt, dass 4,5 Pro­
zent der deutschen Obergrenze für Direktzahlungen für aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent­
wicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierende Maßnahmen bereitgestellt werden. Für die Jahre 2020
und 2021 regeln § 5 Absatz 2 und Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, dass 6 Prozent der deut­
schen Obergrenze für Direktzahlungen für das Jahr 2020 und 2021 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 und
2022 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitgestellt werden.
Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/2220 eröffnet den Mit­
gliedstaaten auch die Option, für das Jahr 2022 bis zu 15 Prozent der für das Antragsjahr 2022 für Deutschland
festgesetzten nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               –9–                          Drucksache 19/29485


als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2023 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitzustellen. Ein solcher Be­
schluss ist bis zum 1. August 2021 zu fassen und der Kommission mitzuteilen. Dies erfordert, dass das entspre­
chende Gesetz vorher in Kraft getreten ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, eine Umschichtung in der Höhe von 8 Prozent für das Jahr 2022 als zusätzliche, im
Haushaltsjahr 2023 aus dem ELER finanzierte Förderung festzulegen. Diese Kürzung und Umschichtung der
Direktzahlungsmittel für das Antragsjahr 2022 wird haushaltsmäßig erst im EU-Haushaltsjahr 2023, also im drit­
ten Jahr des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021 - 2027) wirksam. Die entsprechenden Mittel
stehen somit im ersten Jahr der neuen Förderperiode der Ge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.001 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/29485, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.059–19.060 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4420898caaf53405….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP