Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/29287 · S. 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Durch diese Änderung soll eine Regelungslücke für Verkehre durch den Nord-Ostsee-Kanal geschlossen werden, die sich lediglich auf der Durchreise durch deutsche Hoheitsgewässer befinden und keinen deutschen Zielhafen haben. Die bisherigen Regelungen finden Anwendung, wenn ein inländischer Hafen angelaufen wird oder betrof fen ist. Eine Fahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal ohne Anlauf eines deutschen Hafens wird jedoch bisher nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Seegesundheitserklärung erfasst. Es liegen demzufolge keine Informationen über den Gesundheitszustand an Bord dieser Schiffe vor. Zur Gewährleistung eines störungsfreien Schiffsverkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal besteht eine Pflicht zur Inanspruchnahme von Kanalsteurern und Seelotsen. Im Interesse eines umfassenden Infektions- und Gesundheits schutzes dieses betroffenen Personenkreises, der zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs in Deutschland sowie zur ungehinderten Versorgung Deutschlands mit notwendigen Waren und Gütern einen wesentlichen Bei trag leistet, sowie zur Verhinderung der Ausbreitung möglicher Infektionsketten in Deutschland ist es insbeson dere bei Vorliegen epidemischer Lagen notwendig, Informationen über den Gesundheitszustand an Bord der be treffenden Schiffe zu erlangen. Durch die Verpflichtung zur Abgabe einer Seegesundheitserklärung auch im Fall der bloßen Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal ohne weiteren Hafenanlauf in Deutschland wird diese Lücke nunmehr geschlossen. Die frühzeitige Kenntnis über mögliche Gesundheitsgefahren an Bord derartiger Schiffe ermöglicht das Ergreifen von Schutzmaßnahmen, bei deren Anwendung der freie Waren- und Güterverkehr un gehindert gewährleistet werden kann.
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Herkunft
BT-Drs. 19/29287, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.696–34.419 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert febf1bc9b88df1f1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP