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Artikel 1 · BT-Drs. 19/29287 · S. 11

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Nachtragungen in einen Impfausweis sind künftig auch in Apotheken durch Apothekerinnen und Apotheker mög­
lich. Diese Möglichkeit vereinfacht insbesondere Nachtragungen in einen digitalen Impfpass.

Zu Nummer 2
Durch die Änderung in § 28b Absatz 3 Satz 2 werden Hochschulen von der Beschränkung auf die Durchführung
von Wechselunterricht ausgenommen. Die Beschränkung auf Wechselunterricht zielt in erster Linie auf die Situ­
ation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.). Sie ist nicht ohne Weiteres auf hochschulische Strukturen und
Abläufe übertragbar.
Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten, Ausbildungsstätten für die Berufskraftfahrerqualifizierung oder Ein­
richtungen zur Ablegung der Fachkundeprüfung im Güter- oder gewerblichen Personenkraftverkehr, Ausbil­
dungsstätten für die Berufsschifffahrt, Bootsführerscheinausbildung und -prüfungen sind nicht als außerschuli­
sche Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen zu qualifizieren und fallen damit schon
nicht unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift.
Durch den neu eingefügten Satz 4 werden, wenn eine Präsenz erforderlich ist und ausschließlich Personen teil­
nehmen, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 getestet werden, auch die Aus- und Fortbildungseinrichtungen für die Polizeien von Bund und
Ländern und für Rettungskräfte von der inzidenzabhängigen Pflicht zur Durchführung von Wechsel- oder von
Distanzunterricht ausgenommen. Dies gilt auch für Aus- und Fortbildungen, die im Zivil- und Katastrophenschutz
einschließlich des Technischen Hilfswerks sowie bei den Feuerwehren für die Aufrechterhaltung und Gewähr­
leistung der Einsatzbereitschaft zwingend erforderlich sind.
§ 28 Absatz 3 Satz 4 Nummer 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.340 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/29287 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/29287, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.356–32.696 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert febf1bc9b88df1f1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP