Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/29287 · S. 11
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Nachtragungen in einen Impfausweis sind künftig auch in Apotheken durch Apothekerinnen und Apotheker mög lich. Diese Möglichkeit vereinfacht insbesondere Nachtragungen in einen digitalen Impfpass. Zu Nummer 2 Durch die Änderung in § 28b Absatz 3 Satz 2 werden Hochschulen von der Beschränkung auf die Durchführung von Wechselunterricht ausgenommen. Die Beschränkung auf Wechselunterricht zielt in erster Linie auf die Situ ation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.). Sie ist nicht ohne Weiteres auf hochschulische Strukturen und Abläufe übertragbar. Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten, Ausbildungsstätten für die Berufskraftfahrerqualifizierung oder Ein richtungen zur Ablegung der Fachkundeprüfung im Güter- oder gewerblichen Personenkraftverkehr, Ausbil dungsstätten für die Berufsschifffahrt, Bootsführerscheinausbildung und -prüfungen sind nicht als außerschuli sche Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen zu qualifizieren und fallen damit schon nicht unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Durch den neu eingefügten Satz 4 werden, wenn eine Präsenz erforderlich ist und ausschließlich Personen teil nehmen, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden, auch die Aus- und Fortbildungseinrichtungen für die Polizeien von Bund und Ländern und für Rettungskräfte von der inzidenzabhängigen Pflicht zur Durchführung von Wechsel- oder von Distanzunterricht ausgenommen. Dies gilt auch für Aus- und Fortbildungen, die im Zivil- und Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks sowie bei den Feuerwehren für die Aufrechterhaltung und Gewähr leistung der Einsatzbereitschaft zwingend erforderlich sind. § 28 Absatz 3 Satz 4 Nummer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.340 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/29287, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.356–32.696 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert febf1bc9b88df1f1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP