Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/28899 · S. 26
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/28899
Anlage 2
- Stellung na hme des Natio na len Nor menko ntrollrates gem. § 6 A bsatz 1 NKRG
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung
der Betriebsräte – Betriebsrätestärkungsgesetz (NKR-Nr. 5666, BMAS)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand: ca. 4 Mio. Euro
Verwaltung Keine Auswirkungen
‘One in one out’-Regel Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel der Bundesregierung stellt der
jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in diesem Regelungsvorha
ben ein „In“ von 4 Mio. Euro dar. Dieses „In“ soll durch das Bürokratie
entlastungsgesetz III kompensiert werden.
Evaluierung Die neuen Regelungen werden fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.432 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28899, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.802–98.234 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert a19c1f13797dc3e7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP