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Artikel 4 · BT-Drs. 19/28899 · S. 26

Zu Artikel 4 (Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung)
Zu Nummer 1
Nach § 6 Absatz 2 Satz 3 hat der Vorsitzende oder die Vorsitzende die Beschlüsse der Vermittlungsstelle zu un­
terschreiben. Die Regelung ermöglicht, dass die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann.

Zu Nummer 2 bis 4
Die Änderung übernimmt die für die Betriebsräte vorgesehene Regelung zur Teilnahme an Sitzungen mittels
Video- und Telefonkonferenz für die Werkstatträte.

BT-Drs. 19/28899 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28899, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.332–89.802 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert a19c1f13797dc3e7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP