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Artikel 3 · BT-Drs. 19/28899 · S. 25

Zu Artikel 3 (Änderung des Sprecherausschussgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Sprecherausschussgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Regelung in § 12 überträgt die Option zur Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz nach Maßgabe
der nach § 30 Absatz 2 und 3 BetrVG-E (Artikel 1 Nummer 4) einzuhaltenden Regelungen auf den Sprecheraus­
schuss.

Zu Nummer 2
Erfolgt die Teilnahme an einer Sitzung des Sprecherausschusses mittels Video- oder Telefonkonferenz nach § 12
Absatz 6 Satz 1 (neu eingeführt durch Nummer 1 Buchstabe b), gilt das jeweilige Mitglied des Sprecherausschus­
ses als anwesend im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1. Eine Beschlussfassung kann daher auch wirksam erfolgen,
wenn einzelne oder alle Mitglieder des Sprecherausschusses mittels Video- und Telefonkonferenz an ihr teilneh­
men.

Zu Nummer 3
Die Regelung übernimmt die Regelung zur Feststellung der Anwesenheit der Sitzungsteilnehmer bei Teilnahme
per Video- oder Telefonkonferenz aus § 34 Absatz 1 Satz 4 BetrVG-E, der durch Artikel 1 Nummer 6 eingeführt
wird.

Zu Nummer 4
Folgeänderung durch die Anfügung der Absätze 6 und 7 in § 12.
Drucksache 19/28899                                – 26 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 5
Die Regelung stellt klar, dass die Schriftform des § 28 Absatz 1 auch durch die elektronische Form nach § 126a
Absatz 1 BGB gewahrt wird. Da die Richtlinie die Arbeitsverhältnisse der leitenden Arbeitnehmerinnen und Ar­
beitnehmer unmittelbar regelt, haben diese ein besonderes Interesse daran, nachvollziehen zu können, dass Ar­
beitgeber und Sprecherausschuss einen gleichlautenden Text unterzeichnet haben. Aus diesem Grund wird die
Möglichkeit zur Unterzeichnung auf der für den anderen Vertragsteil vorgesehen Ausfertigung nach § 126 Ab­
satz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 126a Absatz 2 BGB durch die Regelung ausgeschlos

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.806 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28899, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.526–89.332 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert a19c1f13797dc3e7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP