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Artikel 3 · BT-Drs. 19/28899 · S. 25
Zu Artikel 3 (Änderung des Sprecherausschussgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Sprecherausschussgesetzes) Zu Nummer 1 Die Regelung in § 12 überträgt die Option zur Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz nach Maßgabe der nach § 30 Absatz 2 und 3 BetrVG-E (Artikel 1 Nummer 4) einzuhaltenden Regelungen auf den Sprecheraus schuss. Zu Nummer 2 Erfolgt die Teilnahme an einer Sitzung des Sprecherausschusses mittels Video- oder Telefonkonferenz nach § 12 Absatz 6 Satz 1 (neu eingeführt durch Nummer 1 Buchstabe b), gilt das jeweilige Mitglied des Sprecherausschus ses als anwesend im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 1. Eine Beschlussfassung kann daher auch wirksam erfolgen, wenn einzelne oder alle Mitglieder des Sprecherausschusses mittels Video- und Telefonkonferenz an ihr teilneh men. Zu Nummer 3 Die Regelung übernimmt die Regelung zur Feststellung der Anwesenheit der Sitzungsteilnehmer bei Teilnahme per Video- oder Telefonkonferenz aus § 34 Absatz 1 Satz 4 BetrVG-E, der durch Artikel 1 Nummer 6 eingeführt wird. Zu Nummer 4 Folgeänderung durch die Anfügung der Absätze 6 und 7 in § 12. Drucksache 19/28899 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 5 Die Regelung stellt klar, dass die Schriftform des § 28 Absatz 1 auch durch die elektronische Form nach § 126a Absatz 1 BGB gewahrt wird. Da die Richtlinie die Arbeitsverhältnisse der leitenden Arbeitnehmerinnen und Ar beitnehmer unmittelbar regelt, haben diese ein besonderes Interesse daran, nachvollziehen zu können, dass Ar beitgeber und Sprecherausschuss einen gleichlautenden Text unterzeichnet haben. Aus diesem Grund wird die Möglichkeit zur Unterzeichnung auf der für den anderen Vertragsteil vorgesehen Ausfertigung nach § 126 Ab satz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 126a Absatz 2 BGB durch die Regelung ausgeschlos
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.806 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28899, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.526–89.332 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert a19c1f13797dc3e7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP