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Artikel 1 · BT-Drs. 19/28899 · S. 18

Zu Artikel 1 (Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Das Erfordernis der Unterzeichnung der Wahlvorschläge verfolgt das Ziel, völlig aussichtslose Wahlvorschläge
zu verhindern. Dieses Ziel ist umso wichtiger, je größer der Betrieb ist, um eine zügige Durchführung der Wahl
zu sichern und eine große Menge von aussichtslosen oder nicht ernst gemeinten Wahlvorschlägen zu verhindern.
Um in kleinen Betrieben die Formalitäten der Wahl zu vereinfachen, wird die Anzahl der erforderlichen Stützun­
terschriften reduziert und in Betrieben mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
positiv festgeschrieben. In Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ent­
fällt das Erfordernis einer Unterzeichnung der Wahlvorschläge gänzlich; in Betrieben mit mehr als 20 und bis zu
100 Wahlberechtigten erfolgt eine pauschale Absenkung auf mindestens zwei Stützunterschriften.
Die Regelung in § 14a Absatz 2 bleibt unberührt. In Betrieben mit 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerin­
nen und Arbeitnehmern ist danach für Vorschläge, die erst auf der Wahlversammlung gemacht werden, keine
Schriftform erforderlich. Die erforderlichen zwei Unterstützerinnen oder Unterstützer können die Unterstützung
eines Wahlvorschlags also auch zum Beispiel per Handzeichen kundtun.
In Betrieben mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleibt es bei dem bishe­
rigen Erfordernis der Unterzeichnung durch mindestens ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer; in jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.

Zu Nummer 2
Das vereinfachte Wahlverfahren ist im Rahmen der Betriebsverfassungsreform 2001 in das BetrVG eingefügt
worden. Ziel der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.020 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28899, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.507–81.527 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert a19c1f13797dc3e7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP