Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/28788 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 9 Absatz 1) Folgeänderung auf Grund der Einfügung von § 27d Absatz 1a. Zu Nummer 2 (§ 27d Absatz 1a, 1b und 4) Zu Buchstabe a § 27d erhält eine Überschrift. Zu Buchstabe b (§ 27d Absatz 1a und 1b) Bislang werden Flugsicherungsdienste und die dazu erforderlichen Einrichtungen an den Flugplätzen vorgehalten, bei denen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und aus verkehrspolitischen Gründen anerkennt (§ 27d Absatz 1). Künftig werden Flugsicherungsdienste und die dazu erforderlichen Einrichtungen auch an Flugplätzen vorgehalten, bei denen das Bundesministerium für Ver kehr und digitale Infrastruktur die Notwendigkeit nach den Kriterien des Artikel 3a der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission festgestellt hat. Diese Kriterien sind im Wesentlichen: Art des jeweiligen Flug verkehrs, Flugverkehrsdichte und Wetterbedingungen. Der Flugsicherungsdienst kann in Form von Flugverkehrsdienst mit Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control – ATS) oder in Form von Flugverkehrsdienst mit Fluginformationsdienst (Aerodrome Flight Information Service – AFIS) erbracht werden (§ 27c Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und c). Welche Art des Flugverkehrsdienstes an dem jeweiligen Flugplatz erforderlich ist, soll – neben der Bestimmung des jeweiligen Flugplatzes – durch Rechts verordnung bestimmt werden können. Zu Buchstabe c (§ 27d Absatz 4) Wenn auf Flugplätzen kein Bedarf für Flugsicherungsdienste nach Absatz 1 anerkannt ist, können auf diesen Flugplätzen nur Flugsicherungsdienste vorgehalten werden, wenn die Deckung der Kosten ohne Inanspruch nahme des Bundes sichergestellt ist. Für Flugplätze, für die ein Bedarf für Flugsicherungsdienste nach Absatz 1a
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.399 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/28788 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/28788, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.068–29.467 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert b25be2adadebb740….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP