Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/28684 · S. 66
Zu Artikel 5 (Änderung des Elektromobilitätsgesetzes – §§ 3 und 4 EmoG)
Zu Artikel 5 (Änderung des Elektromobilitätsgesetzes – §§ 3 und 4 EmoG) §§ 3 und 4 EmoG enthalten Verweise auf den § 6 StVG, die als Folgeänderung an die vollständige Neufassung des § 6 StVG angepasst werden müssen. Bei der Umstellung auf das neue System des § 6 StVG werden die Verweise auf die unmittelbar für die Sachma terie geltenden Ermächtigungsgrundlagen des § 6 StVG gerichtet ohne zugleich explizit auf die Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensregeln zu verweisen. Die Verfahrensermächtigung wird nur in den Fällen zitiert, wenn die Ermächtigung an der Stelle ausschließlich auf eine Materie des Verfahrens behandelt.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28684, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 246.528–247.160 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.01) +D1D2D3 · Prüfwert 9662a402824393cb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP