Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 19/28684 · S. 69
Zu Artikel 12 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Zu Artikel 12 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung) Durch die Neufassung und Abstrahierung des § 6 StVG (in Artikel 1 Nummer 6 dieses Änderungsgesetzes) muss die dort bisher unmittelbar geregelte Ermächtigung der Länder zu Regelungen über die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (§ 6 Absatz 5 StVG) in die Verordnungsebene überführt werden. Wegen der Streichung aus § 6 StVG muss dies umgesetzt werden. Diese Ermächtigung der Länder wird nun in § 6c FeV aufrechterhalten. Eine Erweiterung oder Verschiebung der Kompetenzen auf Bund- oder Landesseite erfolgt dabei nicht, lediglich der Regelungsstandort wird neu gewählt. Das Inhaltsverzeichnis der FeV wird entsprechend angepasst. Ebenso wird die Ermächtigung der Länder zur Herabsetzung des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse AM (§ 6 Absatz 5a StVG) aus § 6 StVG gestrichen und bedarf der Überführung an eine verordnungsrechtliche Stelle. Aus diesem Anlass werden die Vorschriften des § 10 Absatz 1 sowie der Anlage 9 geändert und berücksichtigen zugleich den aktuellen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz, nach dem das Mindestalter für die Klasse AM bundesweit auf 15 Jahre herabgesetzt wird. Einer Ermächtigung der Länder bedarf es bei dieser Überführung daher nicht mehr. Zudem erfolgen in § 75 und Anlage 12 notwendige Folgeänderung der Verweise auf § 24 StVG nach dessen Aufspaltung in mehrere Absätze. Der bisherige Regelungsgehalt ist nun in § 24 Absatz 1 StVG verortet. Zu Artikeln 13 bis 16 (Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, der Bußgeldkatalog-Verordnung, der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der Ferienreise-Verordnung) Notwendige Folgeänderungen der jeweiligen Verweise auf § 24 StVG nach dessen Aufspaltung in mehrere Ab sätze. Der bisherige Regelungsgehalt ist nun in § 24 Absatz 1 StVG verortet.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28684, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 255.864–257.658 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.01) +D1D2D3 · Prüfwert 9662a402824393cb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP