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Artikel 10 · BT-Drs. 19/28684 · S. 68

Zu Artikel 10 Nummer 2 Buchstabe a bis c (Gebühren-Nr. 143 -neu-)

Zu Artikel 10 Nummer 2 Buchstabe a bis c (Gebühren-Nr. 143 -neu-)
Die Information nach § 63d StVG stellt eine gebührenpflichtige Amtshandlung im Sinne des § 6a Absatz 1 Num­
mer 1 StVG dar, sofern sie durch einen Antragsteller veranlasst wurde. Stellt also ein Kfz-Hersteller oder ein
anderer Anbieter einer Maßnahme einen Antrag beim KBA, die einschlägigen Kfz-Halter über seine angebotene
Maßnahme zu informieren, und kommt das KBA diesem Antrag nach, hat der Antragsteller die Kosten für die
Information (Übersenden einer Information in Briefform) zu übernehmen und dafür die Gebühr nebst Auslagen
zu tragen. Nimmt hingegen das KBA von Amts wegen auf Grund von § 63d StVG eine solche Information von
Kfz-Haltern vor, fällt keine Gebühr an. In beiden Fällen entsteht jedenfalls keine Kostenschuld der Adressaten
der Information.
Die neue Gebührennummer 143 legt die Gebührenhöhe in Form einer Rahmengebühr fest. Dieser Rahmen ist
dem Umstand geschuldet, dass der Aufwand des KBA variieren kann. Der Aufwand könnte das Aufsetzen eines
Anschreibens des KBA an die Halter umfassen. Er könnte ggf. aber auch nur darin bestehen, ein vorgedrucktes
Blatt des Herstellers zu versenden, welches ggf. bereits fertig kuvertiert wurde. Je nach Anzahl der Adressaten
wird dabei in zwei Gebührenstufen differenziert. Als Grundlage der Gebühr jedoch ist eine solche Handlung des
KBA stets mit gewissen Grundkosten verbunden, insbesondere für die technische Beurteilung der Maßnahme, die
rechtliche Prüfung der Tatbestandsmerkmale und die Abstimmung mit dem BMVI, sowie die Ermittlung der be­
troffenen Fahrzeuge und deren Halter. Hinzu kommen anzahlabhängig die Fertigung und der Versand der Schrei­
ben sowie die telefonische und schriftliche Beantwortung von Rückfragen der angeschriebenen Halter. Die Ge­
bühre

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.480 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28684, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 252.997–255.477 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.01) +D1D2D3 · Prüfwert 9662a402824393cb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP